Dipl.-Psych. Stefan Anders M.A.

Psychologischer Psychotherapeut

Praktisches und häufig gestellte Fragen


Hier finden Sie einige praktische Hinweise und grundsätzliche Informationen zur Aufnahme, zum Inhalt und zum Ablauf einer Psychotherapie:


Erste Kontaktaufnahme

Bitte benutzen Sie zur Information und Kontaktaufnahme die telefonischen Sprechzeiten. Sie erreichen mich in der Regel zu folgenden Telefonzeiten (bitte Bandansagen zu evtl. Ausnahmen beachten): 

dienstags von 9-10 Uhr, mittwochs 8:30 - 9 Uhr, donnerstags 8:10 - 9 Uhr und freitags von 13-14 Uhr.

Bitte rufen Sie zur ersten Kontaktaufnahme persönlich an, da ich mit Ihnen über Ihr Anliegen sprechen möchte.

Überweisung

Zur Aufnahme oder Fortsetzung der Psychotherapie ist eine Überweisung von Ihrem Haus- oder Facharzt möglich und oftmals aufgrund der Vorgeschichte oder der kooperierenden Mitbehandlung auch sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich.

Beantragung einer Psychotherapie (gesetzlich versicherte Patienten)

Psychotherapeutische Leistungen sind sogenannte “genehmigungspflichtige Leistungen”. Das bedeutet, dass eine Psychotherapie nach den probatorischen Sitzungen bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden muss. Für diesen Antrag ist der Konsiliarbericht eines Haus- oder Facharztes bzw.- ärztin nötig. Das entsprechende Formular gebe ich Ihnen im Laufe der Probesitzungen für den Arzt oder die Ärztin mit. Den Antrag zur Genehmigung der Psychotherapie koordiniere ich dann gemeinsam mit Ihnen. 

Für privat oder bei der Beihilfe versicherte Patientinnen und Patienten gilt, dass Sie sich mit Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme einer Psychotherapie in Verbindung sezten sollten, um die Kostenfrage zu klären.

Unterbrechung der Psychotherapie (gesetzlich Versicherte)

Die Unterbrechung einer genehmigten Psychotherapie ist mit einem zeitlichen Rahmen von einem halben Jahr möglich. Danach gilt für den Kostenträger die Therapie als beendet.  In der Regel ist es so, dass nach Beendigung einer Psychotherapie, eine erneute Psychotherapie erst nach zwei Jahren wieder von der Krankenkasse genehmigt wird.

Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg

Wenn Sie einen Termin für ein  klärendes und orientierendes Erstgespräch (sog. Sprechstunde) von der Terminservicestelle der KVBB über die Telefonnummer 116117 bekommen haben, bitte ich Sie um eine kurze Bestätigung, falls Sie den Termin wahrnehmen möchten. Es reicht eine kurze Nachricht auf dem Anrufbeantworter.

Sonstiges

Bitte beachten Sie, dass Psychologische Psychotherapeuten oder Psychologische Psychotherapeutinnen nach geltendem Recht keine Medikamente verschreiben und auf der Formularebene der gesetzlichen Krankenversicherung keine Überweisungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen dürfen.



Grundsätzliche und allgemeine Informationen zum Thema Psychotherapie und FAQ


Was ist Psychotherapie?

In der Psychotherapie geht es um die  Beschäftigung und Reflexion mit dem eigenen Denken, Fühlen, Wollen und Verhalten. Mit Psychotherapie wird diese  Auseinandersetzung begleitet und unterstützt, falls behandlungsbedürftige Probleme dies notwendig machen. 

Was bedeutet  die Berufsbezeichnung "Psychologischer Psychotherapeut" bzw. “Psychologische Psychotherapeutin” ?

Dies ist die Berufsbezeichnung eines Psychologen oder einer Psychologin, der / die eine staatliche Approbation zur Ausübung der Heilkunde besitz. Die Voraussetzung für die Approbation ist ein Diplom im Studienfach Psychologie an einer Universität und eine darauf aufbauende Ausbildung in einem anerkannten Psychotherapieverfahren.

Was ist der Unterschied zwischen einem Psychiater, einem Psychologen und einem Psychotherapeuten?

Psychologen haben Psychologie (oft mit dem Abschlusss M.Sc. oder  Diplom an einer Universität) studiert, wohingegen Ärzte Humanmedizin studiert haben. Beide Abschlüsse sind bislang mögliche Zugangsvoraussetzungen zur Weiterbildung und später zum Beruf des Psychotherapeuten. Es gibt also somit sog. "Psychologische Psychotherapeuten" und  sog. "Ärztliche Psychotherapeuten". In der inhaltlichen Berufsausübung unterscheiden beide Psychotherapeuten sich grundsätzlich aber nicht. Psychiater sind dagegen immer Ärzte, die psychische Probleme vor- und überwiegend aus körpermedizinischer Perspektive betrachten und sich besonders gut mit biochemischen Zusammenhängen auskennen. Daher sind sie auf die medikamentöse Therapie von psychischen Störungen spezialisiert. Oft greifen diese Behandlungsschwerpunkte der Psychotherapeuten und Psychiater gleichzeitig, gemeinsam und ergänzend in einander.

Wann und warum Psychotherapie?

Psychotherapie bietet Hilfe bei Störungen des Denkens, Fühlens, Wollens und Handelns sowie  bei bestimmten körperlichen Problemen. Häufige Anlässe für Psychotherapie sind z.B. Depressionen, Ängste, chronische Schmerzen, Erfahrungen von Gewalt und Verlust oder seelische Belastungen durch körperliche Erkrankungen.  

Was mache ich, wenn es Schwierigkeiten gibt, einen Termin zur Psychotherapie zu bekommen?

Wenn Sie die vollständige Liste aller kassenzugelassenen Psychotherapeuten/ Psychotherapeutinnen suchen, hilft die Psychotherapeutensuche der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg. (Externer Link zur Psychotherapeutensuche der KVBB) Dort finden Sie alle niedergelassenen und kassenzugelassenen Psychotherapeuten in Ihrer Umgebung. Sie können sich auch bei der Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg bei der Suche nach einem Erstgesprächstermin unterstützen lassen. (Externer Link zur Terminservicestelle der KVBB)

Wie beginnt eine Psychotherapie? 

Ob eine Psychotherapie die geeignete HIlfe ist, wird in Vorgesprächen (seit dem 01.04.2017 einer sog. obligatorischen “Sprechstunde” und danach ggf. den sog. “probatorischen Sitzungen”) geklärt. Diese nun zweistufige Vorphase soll zunächst dazu dienen zu klären, ob Psychotherapie die geeignete Hilfe ist und bietet dem Patienten darüber hinaus die Möglichkeit grundsätzlich zu klären ob er oder sie eine Psychotherapie machen möchte – und wenn ja: ob er/ sie sich die Zusammenarbeit mit diesem Therapeuten oder dieser Therapeutin vorstellen kann. Für den Therapeuten oder die Therapeutin sind die Vorgespräche wichtig, um einschätzen zu können, ob ein behandlungsbedürftiges Problem vorliegt und ob er bzw. sie dabei hilfreich sein kann. In der probatorischen Phase vor einer Psychotherapie werden mögliche Therapieziele besprochen und die Vorgehensweise wird skizziert. Fragen Sie ruhig intensiv nach, denn so können Sie am besten beurteilen, ob Sie die Behandlung bei einem bestimmten Psychotherapeuten oder Psychotherapeutin beginnen möchten. Für Außenstehende ist es allerdings nicht einfach zu beurteilen, ob ein Therapeut oder eine Therapeutin qualifiziert ist. Ein wichtiger Anhaltspunkt ist nicht nur, ob Sie sich gut informiert fühlen über die  Arbeitsweise und Methode. Sie sollten auch Ihr Gefühl ernst nehmen, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können. Sollte dies nicht der Fall sein oder wenn Sie Zweifel haben, nehmen Sie sich ruhig die Freiheit, den Kontakt zu einem anderen Psychotherapeuten oder einer anderen Psychotherapeutin zu suchen. Schließlich geht es ja meist um sehr persönliche Dinge. Zum Beispiel sollten Frauen und Männer, wenn sie Psychotherapie suchen, aufgrund ihrer unterschiedlichen Problemlagen und Lebensbedingungen auch genau überlegen, ob sie zu einem männlichen Therapeuten oder lieber einer Therapeutin gehen wollen. Auch bei dieser Frage sollten Sie auf Ihr Gefühl hören.

Wie komme ich zu einem Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin und wer trägt die Kosten?

Als gesetzlich versicherte Kassenpatientin oder Kassenpatient: 

Psychotherapie bei niedergelassenen Psychotherapeuten oder Psychotherapeutinnen wird - wenn sie notwendig ist - wie andere Leistungen zur Krankenbehandlung in der Regel über die Krankenkasse abgerechnet. Wenn Sie einen Termin bei einem von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassenen Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin haben, können Sie mit der Chipkarte Ihrer Krankenkasse dort hin gehen.  Die Kasse übernimmt die Kosten für die Probesitzungen. Günstig ist die Überweisung von einem Haus- oder Facharzt bzw. -ärztin. Wenn Sie keine Überweisung haben, können Sie trotzdem behandelt werden. Nach den probatorischen Sitzungen müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Therapie fortführen möchten, da dann bei Ihrer Krankenkasse die Übernahme weiterer Kosten beantragt werden muss.

Für Privatpatientinnen und Privatpatienten: 

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob psychotherapeutische Leistungen in ihren Versicherungsvertrag eingeschlossen sind oder nicht. Manchmal sind solche Leistungen ausgeschlossen und wären dann vom Patienten oder oder der Patientin selber zu tragen. Beihilfepatientinnen und -patienten wenden sich an ihre Beihilfestelle, die dann entsprechende Formulare zur Verfügung stellt. Beim Antragsverfahren wird der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin die notwendigen Zuarbeiten machen. 

Für Selbstzahlerinnen / Selbstzahler: 

Wenn es um Probleme geht, für die die Krankenkasse nicht eintritt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit psychologische Leistungen selber zu bezahlen. Dies wäre z.B. bei beruflichen Problemen oder allgemeinen Fragen der Lebensgestaltung, wie Erziehung oder Partnerschaftsproblemen der Fall. Hierfür bieten sich  auch ergänzende theoretische Konzepte und Methoden wie z.B. die Systemische Beratung oder auch Coaching an, die sonst nicht von  den Krankenkassen getragen werden.

Welche Psychotherapieverfahren gibt es im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung?

Es gibt unterschiedliche psychotherapeutische Methoden, mit denen ein psychisches Problem behandelt werden kann. Die Wahl der Methode hängt zum einen von der Beschaffenheit des Problems ab, zum Anderen von der Ausbildung der Therapeutin / des Therapeuten. Aufgrund von Bestimmungen werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung für vier Therapierichtungen übernommen: Für Verhaltenstherapie, für Systemische Therapie, für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und für analytische Psychotherapie. 
In dieser Praxis werden Verhaltenstherapie und Systemische Therapie als Kassenleistung angeboten.

Was ist Verhaltenstherapie? 

Der Begriff Verhaltenstherapie bezeichnet  Ansätze mit einem lerntheoretischen Verständnis für die Entstehung und Behandlung psychischer Störungen. Es wird davon ausgegangen, dass Verhalten im Rahmen der Geschichte eines Menschen erlernt wird und damit auch wieder verlernt werden kann, bzw. durch weniger problematisches Verhalten ersetzt werden kann. Verhalten wird  als das Zusammenspiel gefühlter, gedanklicher, motivationaler und körperlicher Vorgänge begriffen, die sich jeweils gegenseitig beeinflussen. Dabei ist die Analyse der ursächlichen und aufrechterhaltenden Bedingungen dieses Wechselspiels eine wichtige Voraussetzung um problematische Verhaltensmuster zu verändern. Die Therapie bedient sich dabei bestimmter Techniken wie z.B. Verhaltensübungen,  Konfrontations- und Expositionsverfahren oder Entspannungstechniken. Patienten und Patientinnen erhalten in der Therapie die Möglichkeit, neue Denk- und Verhaltensweisen auszuprobieren, die mit angenehmerem Erleben einhergehen.  

Was ist Systemische Therapie?

Systemische Therapie basiert auf modernen Erkenntnissen systemtheoretischer Wissenschaft. Zentral ist dabei, dass Probleme im Zusammenhang mit den zugehörigen Menschen, Organisationen und Umwelten aufgefasst werden und nicht mehr nur als individuelle Störungen eines Einzelnen. Der Mensch wird sowohl als Individuum als auch als soziales Wesen betrachtet, wobei der Blick auch darauf gerichtet wird, dass die sozialen Beziehungen  Störungen und Probleme mit verursachen und aufrechterhalten können. Deshalb werden die Wechselwirkungen zwischen dem Einzelnen, dessen evtl. Störungen und seinem sozialen Gefüge betrachtet.  Psychische Störungen werden als Störung der Bezogenheit zwischen Mensch und Umwelt definiert.  Individuelle Symptome werden als Ergebnis von  bestimmten Beziehungsmustern und problemerzeugenden Erklärungen im Kontext der wichtigen Bezugspersonen gesehen. Daher werden die wichtigen Bezugspersonen möglichst mit in den Dialog einbezogen. 

Was sind analytisch begründete Psychotherapieverfahren? (Anm.: Wird nicht als Richtlinienverfahren in dieser Praxis angeboten.)

Auch die sog. tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie werden von den Krankenkassen  getragen, wenn es die Erkrankung notwendig macht. Diese psychoanalytisch begründeten Behandlungsverfahren gehen davon aus, dass aktuelle psychische Probleme Folge unbewusster Konflikte sind, die in der Therapie wieder bewusst gemacht und bearbeitet werden. Die unbewusste Psychodynamik neurotischer Störungen mit psychischer oder somatischer Symptomatik wird  zum Gegenstand der Behandlung gemacht. Tiefenpsychologisch fundierte Therapie konzentriert sich unter Beachtung der sog. Übertragung, Gegenübertragung und dem "Widerstand" auf die Bearbeitung aktueller und unbewusster Konfliktdynamiken. Die analytische Psychotherapie reicht weiter und umfasst jene Therapieformen, die zusammen mit der neurotischen Symptomatik den neurotischen Konfliktstoff und die zugrunde liegende neurotische Persönlichkeitsstruktur des Patienten behandeln. Das therapeutische Geschehen wird hier mit Hilfe der Übertragungs-, Gegenübertragungs- und Widerstandsanalyse und unter Nutzung regressiver Prozesse in Gang gesetzt und gefördert. 

Wie häufig finden psychotherapeutische Sitzungen statt und wie lange dauert eine Psychotherapie?

Die Dauer der gesamten Therapie und der Abstand der Sitzungen richtet sich nach der Problemlage, Ihrem darauf basierenden Anliegen und den Zielen. Bei der Verhaltenstherapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung kann  – je nach Art der Erfordernisse – ein nach oben begrenztes Kontingent von 12, 24, 60 oder maximal 80  Behandlungseinheiten (je 50 Minuten) in jeweiligen Teilschritten beantragt werden. Bei bis zu 24 Therapieeinheiten spricht man von Kurzzeittherapie, später von Langzeittherapie.  Bezüglich der zeitlichen Planung der Psychotherapiesitzungen sind individuelle Vereinbarungen sinnvoll. Die Frequenz und die Anzahl der Sitzungen wird dabei der bestmöglichen Wirksamkeit und den individuellen Veränderungsgeschwindigkeiten der Patienten angepasst. Termine werden natürlich in gegenseitigem Einverständnis festgelegt. 

Was ist, wenn ich eine vereinbarte Sitzung nicht wahrnehmen kann?

Wenn Sie sich für die Aufnahme einer psychotherapeutischen Behandlung entscheiden, so sollten Sie berücksichtigen, dass Sie Zeit brauchen, um die Termine für die Therapie wahrnehmen zu können und nicht selten ist es zudem erforderlich Zuhause bestimmte Übungen zu machen für die Sie auch Zeit aufbringen müssen, damit langfristige Erfolge erzielt werden können. Ihre aktive Mitarbeit ist sehr wichtig, um Sie bei der Lösung Ihres Problems weiter zu bringen. Die Behandlungsstunden dauern 50 Minuten und die Termine werden in gegenseitigem Einverständnis gelegt. Bitte bedenken Sie aber, dass diese Zeit dann ausschließlich für den jeweiligen Patienten oder die jeweilige Patientin reserviert wird und die Zeit bei kurzfristigen Ausfällen ungenutzt bleibt. Sollten Sie verhindert sein, so bitte ich Sie, vereinbarte Termine bis zu einer Frist von zwei Arbeitstagen vorher abzusagen.  Ausnahmen bilden z.B. kurzfristige Erkrankungen. 

Können Psychotherapien Nebenwirkungen haben?

Grundsätzlich ist diese Frage zu bejahen, obwohl Psychotherapie völlig anderen Prinzipien unterliegt wie z.B. eine medikamentöse Behandlung. So geht es bei Psychotherapien  um Veränderungen und jede Veränderung eines Menschen hat  Auswirkungen auf dessen Erleben und Befinden sowie auf das soziale Umfeld und damit auf den jeweiligen Lebenskontext. Es sind komplexe Wechselwirkungen zwischen innerpsychischen Dynamiken und Wechselwirkungen mit der sozialen Umwelt zu berücksichtigen. Manchmal führen diese Veränderungen zu Irritationen. Oft helfen sorgfältige und klärende Vorbereitungen und Begleitungen, um diese Irritationen im Sinne der Therapieziele zu nutzen. Nicht selten erweist sich auch der Einbezug bestimmter Bezugspersonen in die Therapie als sinnvoll, um  gegenseitige Anpassungsprozesse zu begünstigen. In sehr komplexen Gefügen sind die Auswirkungen von Veränderungen eines Teils aber manchmal nur schlecht zu kontrollieren. Dies gilt sowohl für psychische als auch für soziale Gefüge.